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Was ist, wenn ich aus Bayern weggehe, werde ich dann noch geprüft?

Entschei­dend ist, dass die Prüfung nur statt­fin­den kann, wenn Sie am Prüfungs­tag recht­mä­ßi­ges Mitglied bei einem Ärzt­li­chen Kreis- und Bezirks­ver­band in Bayern sind (siehe Melde­ord­nung). Hier­für ist es notwen­dig, dass Sie am Tag der Prüfung in Bayern ärzt­lich tätig sind, oder, falls Sie am Tag der Prüfung keiner ärzt­li­chen Tätig­keit nach­ge­hen, Ihren Haupt­wohn­sitz in Bayern haben.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de