Entscheidend ist, dass die Prüfung nur stattfinden kann, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied bei einem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband in Bayern sind (siehe Meldeordnung). Hierfür ist es notwendig, dass Sie am Tag der Prüfung in Bayern ärztlich tätig sind, oder, falls Sie am Tag der Prüfung keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen, Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.