- Zahnärztliche Behandlungen oder Behandlungen durch zum Beispiel selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker oder Hebammen begutachten.
- Anderweitig erstellte Gutachten überprüfen.
- Die Höhe eines zu zahlenden/fordernden Schmerzensgeldes festlegen.
- Arztrechnungen auf ihre Richtigkeit prüfen.
- Eine persönliche Beratung/Begutachtung in der Gutachterstelle durchführen.
- Ein Gutachterverfahren durchführen, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer staatsanwaltlichen Ermittlung, eines strafgerichtlichen Verfahrens oder eines Zivilprozesses war oder ist; wenn der Streitgegenstand bereits durch einen Vergleich erledigt wurde oder wenn die Behandlung wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften keine unmittelbare Haftung des Arztes begründet.