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Was kostet die Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung?

Für das Ausstel­len der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung wird keine zusätz­li­che Gebühr erho­ben.
Gebüh­ren fallen ledig­lich für die Prüfung bei der Prüfungs­kom­mis­sion der BLÄK an. Diese sind per Rech­nung zu beglei­chen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de