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Was muss das Zeugnis beinhalten?

Das Zeug­nis soll dem in Weiter­bil­dung befind­li­chen Arzt einer­seits die während der abge­leis­te­ten Weiter­bil­dungs­zeit die erwor­be­nen kogni­ti­ven Kompe­ten­zen und Metho­den­kom­pe­ten­zen (Kennt­nisse) sowie die Hand­lungs­kom­pe­ten­zen (Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten) im Einzel­nen beschei­ni­gen und ande­rer­seits zur Frage der fach­li­chen Eignung ausführ­lich Stel­lung nehmen.
Es muss den Zeit­raum, in dem der Arzt in Weiter­bil­dung unter Anlei­tung des befug­ten Weiter­bil­ders haupt­be­ruf­lich tätig war sowie den zeit­li­chen Umfang der Tätig­keit enthal­ten. Datum und Ort der Ausstel­lung sind anzu­ge­ben, die Unter­schrift und der Stem­pel des zur Weiter­bil­dung befug­ten Arztes müssen enthal­ten sein. Unter­bre­chun­gen, Rota­ti­o­nen oder Tätig­kei­ten in beson­de­ren Funk­ti­ons­be­rei­chen (z. B. Inten­siv­me­di­zin, Notauf­nahme) müssen eben­falls beschrie­ben werden. Unter­bre­chun­gen oder Rota­ti­o­nen sind stets mit dem exak­ten Zeit­raum (Format TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ) anzu­ge­ben. Soweit erfolgt, muss die regel­mä­ßige Teil­nahme am Nacht- und Bereit­schafts­dienst bestä­tigt werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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