Das Zeugnis soll dem in Weiterbildung befindlichen Arzt einerseits die während der abgeleisteten Weiterbildungszeit die erworbenen kognitiven Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) sowie die Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) im Einzelnen bescheinigen und andererseits zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nehmen.
Es muss den Zeitraum, in dem der Arzt in Weiterbildung unter Anleitung des befugten Weiterbilders hauptberuflich tätig war sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeit enthalten. Datum und Ort der Ausstellung sind anzugeben, die Unterschrift und der Stempel des zur Weiterbildung befugten Arztes müssen enthalten sein. Unterbrechungen, Rotationen oder Tätigkeiten in besonderen Funktionsbereichen (z. B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen ebenfalls beschrieben werden. Unterbrechungen oder Rotationen sind stets mit dem exakten Zeitraum (Format TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ) anzugeben. Soweit erfolgt, muss die regelmäßige Teilnahme am Nacht- und Bereitschaftsdienst bestätigt werden.