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Was muss ich als Weiterbilder melden?

  • Meldung, ob Sie an der Weiter­bil­dungs­stätte als Weiter­bil­der tätig sind oder zwischen­zeit­lich nicht mehr (z. B. aufgrund von Ruhe­stand oder Verlas­sen der Weiter­bil­dungs­stätte)
  • EFN, Name, Vorname, Geburts­da­tum, vertrag­li­che Wochen­a­r­beits­zeit aller WBA zum Stich­tag 1. Okto­ber
  • EFN, Name, Vorname, Geburts­da­tum, vertrag­li­che Wochen­a­r­beits­zeit aller WBA, die zum Stich­tag ihre Weiter­bil­dung länger unter­bro­chen haben
  • Angabe, ob Sie zum Stich­tag 1. Okto­ber keinen WBA beschäf­tigt hatten („Null­mel­dung“)

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de