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Was muss ich zu Beginn der Weiterbildung beachten?

Die Weiter­bil­dung setzt ein Arbeits­ver­hält­nis mit ange­mes­se­ner Vergü­tung mit dem zur Weiter­bil­dung befug­ten Arzt zum Zwecke der Weiter­bil­dung voraus.
Dies gilt auch für die meis­ten Zusatz­be­zeich­nun­gen. Zu Beginn der Weiter­bil­dung muss der Weiter­bil­der dem Arzt in Weiter­bil­dung ein Weiter­bil­dungs­pro­gramm aushän­di­gen. Der Weiter­bil­der muss über eine entspre­chende Befug­nis zur Weiter­bil­dung verfü­gen. Bei der Ange­mes­sen­heit der Vergü­tung gelten übli­che Tarife zur Orien­tie­rung. Die Weiter­bil­dung muss haupt­be­ruf­lich erfol­gen.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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