Die Weiterbildung setzt ein Arbeitsverhältnis mit angemessener Vergütung mit dem zur Weiterbildung befugten Arzt zum Zwecke der Weiterbildung voraus.
Dies gilt auch für die meisten Zusatzbezeichnungen. Zu Beginn der Weiterbildung muss der Weiterbilder dem Arzt in Weiterbildung ein Weiterbildungsprogramm aushändigen. Der Weiterbilder muss über eine entsprechende Befugnis zur Weiterbildung verfügen. Bei der Angemessenheit der Vergütung gelten übliche Tarife zur Orientierung. Die Weiterbildung muss hauptberuflich erfolgen.