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Was passiert bei einem fehlerhaften Wahlvorschlag?

Bei mangel­haf­ten Wahl­vor­schlä­gen infor­miert der Landes­wahl­lei­ter den Vertre­ter des Wahl­vor­schlags über die vorlie­gen­den Mängel. Die Mängel müssen spätes­tens zwei Wochen nach dem letz­ten Termin zur Einrei­chung von Wahl­vor­schlä­gen besei­tigt sein.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de