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Was passiert bei unvollständigen Antragstellungen?

Alle gestell­ten Anträge müssen künf­tig voll­stän­dig bean­tragt werden. Nur wenn die Erklä­rung der wissen­schaft­li­chen Leitung bestä­tigt wurde bzw. das unter­zeich­nete PDF hoch­ge­la­den wurde, gilt der Antrag als voll­stän­dig. Andern­falls gilt der Antrag als nicht gestellt und kann nicht durch die Fach­ab­tei­lung geprüft und bear­bei­tet werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de