Alle gestellten Anträge müssen künftig vollständig beantragt werden. Nur wenn die Erklärung der wissenschaftlichen Leitung bestätigt wurde bzw. das unterzeichnete PDF hochgeladen wurde, gilt der Antrag als vollständig. Andernfalls gilt der Antrag als nicht gestellt und kann nicht durch die Fachabteilung geprüft und bearbeitet werden.