Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung bitten wir Sie um eine frühestmögliche Absage per E-Mail und Vorlage eines ärztlichen Attests. Wir sind bemüht, Ihnen nach Ihrer Genesung, den nächstmöglichen Termin zu vergeben. Erfolgt bei Fernbleiben von der Prüfung innerhalb von drei Tagen keine Vorlage eines ärztlichen Attests, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.