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Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank bin?

Im Falle einer kurz­fris­ti­gen Erkran­kung bitten wir Sie um eine frühest­mög­li­che Absage per E-Mail und Vorlage eines ärzt­li­chen Attests. Wir sind bemüht, Ihnen nach Ihrer Gene­sung, den nächst­mög­li­chen Termin zu verge­ben. Erfolgt bei Fern­blei­ben von der Prüfung inner­halb von drei Tagen keine Vorlage eines ärzt­li­chen Attests, wird die Prüfung als nicht bestan­den gewer­tet.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de