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Was passiert, wenn ich nach nicht bestandener Prüfung aus Bayern wegziehe?

Sie fallen in den Zustän­dig­keits­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, wenn Sie in Bayern als wohn­haft gemel­det oder ärzt­lich tätig sind. Sind diese Voraus­set­zun­gen nicht mehr gege­ben, wenden Sie sich für Fragen bezüg­lich einer Wieder­ho­lungs­prü­fung bitte an Ihre zukünf­tig zustän­dige Landes­ärz­te­kam­mer.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de