Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer, wenn Sie in Bayern als wohnhaft gemeldet oder ärztlich tätig sind. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wenden Sie sich für Fragen bezüglich einer Wiederholungsprüfung bitte an Ihre zukünftig zuständige Landesärztekammer.