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Was soll eine Arztpraxis tun, wenn gelagerte Patientenunterlagen vom Hochwasser betroffen sind?

Zunächst ist drin­gend zu empfeh­len, zur Beweis­si­che­rung entspre­chende Fotos anzu­fer­ti­gen. Des Weite­ren sollte doku­men­tiert werden, um welche Pati­en­te­n­ak­ten es sich handelt. Soll­ten die Pati­en­te­n­ak­ten durch das Hoch­was­ser nicht völlig in Mitlei­den­schaft gezo­gen worden sein, soll­ten diese selbst­ver­ständ­lich noch bis zum Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist aufbe­wahrt werden. In jedem Fall sollte die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung über die Umstände infor­miert werden.

Im Fall des Hoch­was­sers in NRW im Jahr 2021 wurde seitens der Ärzte­kam­mer Nord­rhein empfoh­len, dass die Doku­mente entspre­chen­den Fach­un­ter­neh­men über­ge­ben werden, die die Pati­en­te­n­ak­ten gege­be­nen­falls wieder­her­stel­len können. Wir dürfen inso­fern auf die von der Ärzte­kam­mer Nord­rhein veröf­fent­lich­ten Hinweise zum Umgang mit vom Hoch­was­ser beschä­dig­ten Pati­en­te­n­ak­ten verwei­sen.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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