Zunächst ist dringend zu empfehlen, zur Beweissicherung entsprechende Fotos anzufertigen. Des Weiteren sollte dokumentiert werden, um welche Patientenakten es sich handelt. Sollten die Patientenakten durch das Hochwasser nicht völlig in Mitleidenschaft gezogen worden sein, sollten diese selbstverständlich noch bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden. In jedem Fall sollte die Berufshaftpflichtversicherung über die Umstände informiert werden.
Im Fall des Hochwassers in NRW im Jahr 2021 wurde seitens der Ärztekammer Nordrhein empfohlen, dass die Dokumente entsprechenden Fachunternehmen übergeben werden, die die Patientenakten gegebenenfalls wiederherstellen können. Wir dürfen insofern auf die von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichten Hinweise zum Umgang mit vom Hochwasser beschädigten Patientenakten verweisen.