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Was versteht man unter stationärer Akutversorgung?

Unter stati­o­närer Akut­ver­sor­gung wird die stati­o­näre Behand­lung von Pati­en­ten aus einem unaus­ge­le­se­nen Pati­en­ten­kol­lek­tiv verstan­den, die wegen einer akuten, unvor­her­ge­se­he­nen Erkran­kung über die zentrale Notauf­nahme eines Kran­ken­hau­ses mit einer Aufnah­me­be­reit­schaft von 24 Stun­den an 7 Tagen in der Woche aufge­nom­men werden. Dieses Kran­ken­haus verfügt mindes­tens über die ausge­wie­se­nen Fach­ab­tei­lun­gen Innere Medi­zin und Chir­ur­gie oder Unfall­chir­ur­gie.

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