Was wäre ein Grund, nach erfolgter Zulassung sehr schnell einen Prüfungstermin zu erhalten?
- Die Prüfungsabteilung wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt und Sie zu diesem Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen lädt.
- Falls Sie sich bei Antragstellung bereit erklärt haben, jederzeit prüfbereit zu sein, wird Ihnen automatisch nach erfolgter Zulassung der schnellstmögliche Prüfungstermin zugeteilt.
- Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc.
- Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Besonderheiten (z. B. das Eingehen von terminlichen Verpflichtungen, Anmietung von Praxisräumen, etc.) berücksichtigt werden können.