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  • Was wäre ein Grund, nach erfolgter Zulassung sehr schnell einen Prüfungstermin zu erhalten?

Was wäre ein Grund, nach erfolgter Zulassung sehr schnell einen Prüfungstermin zu erhalten?

  • Die Prüfungs­ab­tei­lung wird in jedem Fall versu­chen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungs­ter­min zu orga­ni­sie­ren. Grund­sätz­lich gilt, dass die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer den Termin der Prüfung in ange­mes­se­ner Frist nach der Zulas­sung fest­setzt und Sie zu diesem Termin mit einer Frist von mindes­tens zwei Wochen lädt.
  • Falls Sie sich bei Antrag­stel­lung bereit erklärt haben, jeder­zeit prüf­be­reit zu sein, wird Ihnen auto­ma­tisch nach erfolg­ter Zulas­sung der schnellst­mög­li­che Prüfungs­ter­min zuge­teilt.
  • Soll­ten bestimmte Zeit­ab­schnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einrei­chung des Antra­ges darauf hin. Wich­tige Hinweise sind z. B. geplante Nieder­las­sun­gen, neue Arbeits­stel­len, geplan­ter Umzug in ande­res Bundes­land bzw. ins Ausland, Entbin­dungs­ter­min etc.
  • Wir möch­ten Sie jedoch ausdrü­ck­lich darauf aufmerk­sam machen, dass nicht alle Beson­der­hei­ten (z. B. das Einge­hen von termin­li­chen Verpflich­tun­gen, Anmie­tung von Praxis­räu­men, etc.) berück­sich­tigt werden können.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de