Die aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Weiterbildungsordnung durch Änderungen verschiedene Fassungen erhalten hat. Vom Beginn der Weiterbildung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiterbildungsordnung zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Ältere Weiterbildungsordnungen gelten nur im Rahmen der Übergangsbestimmungen, die in § 20 WBO geregelt sind.