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Welche der verschiedenen Weiterbildungsordnungen gilt für meine Weiterbildung?

Die aktu­elle Fassung der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genom­men werden. Dabei ist zu beach­ten, dass die aktu­elle Weiter­bil­dungs­ord­nung durch Ände­run­gen verschie­dene Fassun­gen erhal­ten hat. Vom Beginn der Weiter­bil­dung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiter­bil­dungs­ord­nung zusätz­lich in Anspruch genom­men werden kann. Ältere Weiter­bil­dungs­ord­nun­gen gelten nur im Rahmen der Über­g­angs­be­stim­mun­gen, die in § 20 WBO gere­gelt sind.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de