Artikel 13 der DSGVO definiert, welche erforderlichen Informationen in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Hierzu zählen:
Informationen zur Identität des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
- gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
- die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
- wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 f ) beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
- gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
- gegebenenfalls Übermittlung in Drittstaaten
Informationen zur fairen und transparenten Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 DSGVO)
- Dauer der Speicherung
- Rechte der Betroffenen auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
- Widerrufbarkeit von Einwilligungen
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
- Informationen über automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Welche der aufgezählten Punkte für die eigene Webseite relevant werden, hängt von den erhobenen Daten ab. Nach Art. 12 DSGVO sind die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu erteilen.