Eine Kopie des Steuerbescheides aus dem Vorvorjahr (nicht relevante Daten können geschwärzt werden) oder eine Bestätigung des Steuerberaters über die Einkünfte des Vorvorjahres oder eine Kopie der Gewinnermittlung bei selbstständiger Tätigkeit oder eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder Dezembergehaltsabrechnung mit dem summierten steuerpflichtigen Bruttolohn (wenn ein Einverständnis für den pauschalen Abzug von Werbungskosten gegeben ist). Alle Unterlagen vom Vorvorjahr.
Bitte immer die Mitgliedsnummer darauf vermerken