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Welche Unterlagen können eingereicht werden?

Eine Kopie des Steu­er­be­schei­des aus dem Vorvor­jahr (nicht rele­vante Daten können geschwärzt werden) oder eine Bestä­ti­gung des Steu­er­be­ra­ters über die Einkünfte des Vorvor­jah­res oder eine Kopie der Gewin­n­er­mitt­lung bei selbst­stän­di­ger Tätig­keit oder eine Kopie der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung oder Dezem­ber­ge­halts­ab­rech­nung mit dem summier­ten steu­er­pflich­ti­gen Brut­to­lohn (wenn ein Einver­ständ­nis für den pauscha­len Abzug von Werbungs­kos­ten gege­ben ist). Alle Unter­la­gen vom Vorvor­jahr.
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