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  • Welche Unterstützungen gibt es für den/die Ausbilder/in und die/den Auszubildende/n während der Ausbildung?

Welche Unterstützungen gibt es für den/die Ausbilder/in und die/den Auszubildende/n während der Ausbildung?

  • Nutzen Sie ausbil­dungs­be­glei­tende Hilfen (abH) der Bunde­s­agen­tur für Arbeit: abH sind Maßnah­men für Auszu­bil­dende, die das Erler­nen von Fach­the­o­rie und -praxis sowie den Abbau von Sprach- und Bildungs­de­fi­zi­ten fördern. Durch eine Geset­zes­än­de­rung im Mai 2015 wurde die Ziel­gruppe der Jugend­li­chen für abH geöff­net, sodass nun alle jungen Menschen, die eine entspre­chende Unter­stüt­zung brau­chen, wenn nötig schon ab Ausbil­dungs­be­ginn, geför­dert und unter­stützt werden können. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fort­s­et­zung und den erfolg­rei­chen Abschluss einer betrieb­li­chen Berufs­aus­bil­dung in aner­kann­ten Ausbil­dungs­be­ru­fen zu ermög­li­chen. abH bieten neben dem fach­li­chen Stütz- und Förder­un­ter­richt auch sozi­al­päd­ago­gi­sche Beglei­tung. Diese Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen können bei der Agen­tur für Arbeit bean­tragt werden. Weitere Infor­ma­ti­o­nen erhal­ten Sie bei der Agen­tur für Arbeit, dem Jobcen­ter und im Inter­net unter www.arbeit­s­agen­tur.de/bildung/ausbil­dung/ausbil­dungs­be­glei­tende-hilfen.

  • Nutzen Sie das Instru­ment Assis­tierte Ausbil­dung (AsA) der Bunde­s­agen­tur für Arbeit. Bei der AsA werden sozial benach­tei­ligte und lern­be­ein­träch­tigte Jugend­li­che in Betrie­ben während der gesam­ten Ausbil­dungs­zeit und fakul­ta­tiv noch vor Beginn der Ausbil­dung beglei­tet. Das Ange­bot gilt auch für Jugend­li­che mit Behin­de­rung. Erst­mals ist es möglich, dass auch der Betrieb die notwen­dige Bera­tung und Unter­stüt­zung während der gesam­ten Ausbil­dungs­dauer erhält. Die Nutzung der Maßnah­men ist seit dem Ausbil­dungs­start 2015 möglich. Alle rele­van­ten Infor­ma­ti­o­nen zur Assis­tier­ten Ausbil­dung finden Sie im bayme vbm Infor­ma­ti­ons­pa­pier „Assis­tierte Ausbil­dung“.

Der Arbeit­ge­ber­ser­vice (Tele­fon: 0800–455 55–20) bzw. Ihr persön­li­cher Ansprech­part­ner in der örtli­chen Agen­tur für Arbeit infor­miert Sie über weitere
Details. Infor­ma­ti­o­nen zum neuen Instru­ment finden Sie auch im Inter­net unter www.arbeit­s­agen­tur.de/unter­neh­men/ausbil­dungs­be­trieb/assis­tierte-ausbil­dung-arbeit­ge­ber.

  • Nutzen Sie die finan­zi­elle Förde­rung, die in Kombi­na­tion mit ausbil­dungs­be­glei­ten­den Hilfen (abH) und Assis­tier­ter Ausbil­dung (AsA) im Rahmen des Programms Fit for Work möglich ist: Der Betrieb kann für Auszu­bil­dende, die ausbil­dungs­be­glei­tende Hilfen (abH) oder die Assis­tierte Ausbil­dung (AsA) in Anspruch nehmen, unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen eine finan­zi­elle Förde­rung aus dem Euro­pä­i­schen Sozi­a­l­fonds (ESF) oder aus Landes­mit­teln bean­tra­gen. Weitere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie auf der Inter­netseite des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozi­a­les unter www.stmas.bayern.de/berufs­bil­dung/fitfor­work.

  • Infor­mie­ren Sie sich über VerA: VerA ist eine bundes­weite Initia­tive des Senior Exper­ten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbil­dung Probleme berei­tet. Die VerA-Beglei­tung wird vom Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung (BMBF) geför­dert und ist für Auszu­bil­dende, Ausbil­dungs­be­triebe und Berufs­schu­len kosten­los. Der SES stellt dem Auszu­bil­den­den einen berufs- und lebens­er­fah­re­nen Senior Exper­ten zur Seite. Im Mittel­punkt der SES-Ausbil­dungs­be­glei­tun­gen steht die Klärung von fach­li­chen Fragen, Beglei­tung von Übun­gen für die beruf­li­che Praxis, Unter­stüt­zung von Prüfungs­vor­be­rei­tun­gen und der Ausgleich sprach­li­cher Defi­zite. Eine VerA-Beglei­tung wird in der Regel durch den Jugend­li­chen selbst veran­lasst. Aber auch als Ausbil­der können Sie eine VerA-Beglei­tung für Ihren Auszu­bil­den­den anre­gen. Weitere Infor­ma­ti­o­nen erhal­ten Sie unter www.vera.sesbonn.de.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de