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Nutzen Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Bundesagentur für Arbeit: abH sind Maßnahmen für Auszubildende, die das Erlernen von Fachtheorie und -praxis sowie den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten fördern. Durch eine Gesetzesänderung im Mai 2015 wurde die Zielgruppe der Jugendlichen für abH geöffnet, sodass nun alle jungen Menschen, die eine entsprechende Unterstützung brauchen, wenn nötig schon ab Ausbildungsbeginn, gefördert und unterstützt werden können. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. abH bieten neben dem fachlichen Stütz- und Förderunterricht auch sozialpädagogische Begleitung. Diese Unterstützungsleistungen können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und im Internet unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen.
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Nutzen Sie das Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) der Bundesagentur für Arbeit. Bei der AsA werden sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in Betrieben während der gesamten Ausbildungszeit und fakultativ noch vor Beginn der Ausbildung begleitet. Das Angebot gilt auch für Jugendliche mit Behinderung. Erstmals ist es möglich, dass auch der Betrieb die notwendige Beratung und Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer erhält. Die Nutzung der Maßnahmen ist seit dem Ausbildungsstart 2015 möglich. Alle relevanten Informationen zur Assistierten Ausbildung finden Sie im bayme vbm Informationspapier „Assistierte Ausbildung“.
Der Arbeitgeberservice (Telefon: 0800–455 55–20) bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner in der örtlichen Agentur für Arbeit informiert Sie über weitere
Details. Informationen zum neuen Instrument finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetrieb/assistierte-ausbildung-arbeitgeber.
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Nutzen Sie die finanzielle Förderung, die in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) im Rahmen des Programms Fit for Work möglich ist: Der Betrieb kann für Auszubildende, die ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus Landesmitteln beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork.
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Informieren Sie sich über VerA: VerA ist eine bundesweite Initiative des Senior Experten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbildung Probleme bereitet. Die VerA-Begleitung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenlos. Der SES stellt dem Auszubildenden einen berufs- und lebenserfahrenen Senior Experten zur Seite. Im Mittelpunkt der SES-Ausbildungsbegleitungen steht die Klärung von fachlichen Fragen, Begleitung von Übungen für die berufliche Praxis, Unterstützung von Prüfungsvorbereitungen und der Ausgleich sprachlicher Defizite. Eine VerA-Begleitung wird in der Regel durch den Jugendlichen selbst veranlasst. Aber auch als Ausbilder können Sie eine VerA-Begleitung für Ihren Auszubildenden anregen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vera.sesbonn.de.