• Home |
  • Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?

Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?

Je nach Art der Anwen­dung und Ihren Vorer­fah­run­gen sind Fort­bil­dun­gen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unter­richts­ein­hei­ten (UE) erfor­der­lich, die bei verschie­de­nen Anbie­tern besucht werden können. Soll­ten Sie im Rahmen Ihrer ärzt­li­chen Weiter­bil­dung bereits bestimmte im Curri­cu­lum aufge­führte Kompe­ten­zen erwor­ben haben, ist eine doppelte Absol­vie­rung dieser Module nicht notwen­dig.

Die Prüfung des Fach­er­werbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern indi­vi­du­ell durch die Gewer­be­auf­sichts­äm­ter und rich­tet sich nach den Vorga­ben der Bunde­s­ärz­te­kam­mer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorge­ge­be­nen Curri­cu­lums in einem vergleich­ba­ren zeit­li­chen Umfang nach­wei­sen können. Eine Liste der jeweils zustän­di­gen Stel­len in den Bundes­län­dern finden Sie unter folgen­dem Link:
bmuv.de/themen/strah­len­schutz/nich­tio­ni­sie­rende-strah­lung/kosme­ti­sche-anwen­dung-nich­tio­ni­sie­ren­der-strah­lung/zustaen­dig­keit-der-bundes­laen­der-nisv.

Da die Voraus­set­zun­gen indi­vi­du­ell je nach Art der Anwen­dun­gen und Vorer­fah­run­gen vari­ie­ren, kann die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer im Vorfeld nicht garan­tie­ren, dass durch eine Fort­bil­dung der Fach­er­werb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veran­stal­tung mit CME-Punk­ten verse­hen ist. Die Aner­ken­nung einer Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung durch eine Landes­ärz­te­kam­mer erfolgt auf Basis der jewei­li­gen Fort­bil­dungs­ord­nung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.

Inso­fern müssen Sie anhand des Curri­cu­lums über­prü­fen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entspre­chende Fort­bil­dun­gen abde­cken. Die Fort­bil­dun­gen können auch bei verschie­de­nen Anbie­tern abge­hal­ten werden. Anbie­ter, die Fort­bil­dun­gen zum Erwerb der Fach­kunde anbie­ten, müssen sich eben­falls zeit­lich und inhalt­lich an dem Curri­cu­lum der BÄK orien­tie­ren.

Aus Grün­den der Neutra­li­tät und des fairen Wett­be­werbs können wir leider keine spezi­fi­schen Empfeh­lun­gen ausspre­chen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

Wichtige Links und Downloads