Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen zu können?
- Die entsprechende Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung muss seit mindestens zwei Jahren geführt werden.
- Nach der entsprechenden Anerkennung muss seit mindestens zwei Jahren eine verantwortliche, einschlägige Tätigkeit ausgeübt worden sein (z. B. als Oberarzt oder niedergelassener Arzt).
- Die Weiterbildungsstätte muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
- In der Regel ist eine Leistungsstatistik der letzten zwölf Monate vorzulegen.