- Es ist kostenlos für die Patientinnen und Patienten.
- Die Beurteilung erfolgt anhand schriftlicher und bildgebender Dokumente der Behandlung.
- Es findet keine mündliche Anhörung statt. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern.
- Jeder Fall wird von einem sachkundigen ärztlichen und einem juristischen Kommissionsmitglied bearbeitet. Es wird ein spezieller Fragenkatalog zum Fall erstellt und ein unabhängiger Gutachter/eine unabhängige Gutachterin mit der Beantwortung der Fragen beauftragt.
- Dieses Gutachten bildet für die Kommissionsmitglieder eine wichtige Entscheidungshilfe für die abschließende Beurteilung des Falles.