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Welches sind die Besonderheiten des Verfahrens?

  • Es ist kostenlos für die Patientinnen und Patienten.
  • Die Beurteilung erfolgt anhand schriftlicher und bildgebender Dokumente der Behandlung.
  • Es findet keine mündliche Anhörung statt. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern.
  • Jeder Fall wird von einem sachkundigen ärztlichen und einem juristischen Kommissionsmitglied bearbeitet. Es wird ein spezieller Fragenkatalog zum Fall erstellt und ein unabhängiger Gutachter/eine unabhängige Gutachterin mit der Beantwortung der Fragen beauftragt.
  • Dieses Gutachten bildet für die Kommissionsmitglieder eine wichtige Entscheidungshilfe für die abschließende Beurteilung des Falles.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de