Es muss in aller Regel nur in Bayern ein Beitrag entrichtet werden (Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte aus dem Vorvorjahr), außer die andere Ärztekammer erhebt anteilig einen Beitrag (z. B. Thüringen).
Es muss in aller Regel nur in Bayern ein Beitrag entrichtet werden (Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte aus dem Vorvorjahr), außer die andere Ärztekammer erhebt anteilig einen Beitrag (z. B. Thüringen).
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