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Wenn ich bereits Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bin und zum Stichtag (1. Februar) eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Ärztekammer begründe, wie wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag errech­net sich anhand der im Vorvor­jahr in Bayern erziel­ten Einkünfte.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de