Wenn ich bereits Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bin und zum Stichtag (1. Februar) eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Ärztekammer begründe, wie wird der Beitrag berechnet?
Wenn ich bereits Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bin und zum Stichtag (1. Februar) eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Ärztekammer begründe, wie wird der Beitrag berechnet?
Der Beitrag errechnet sich anhand der im Vorvorjahr in Bayern erzielten Einkünfte.