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Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?

Die Veran­stal­tung muss von einem Arzt gelei­tet werden.
Die wissen­schaft­li­che Leitung muss bei der Fort­bil­dungs­maß­nahme anwe­send sein und trägt die wissen­schaft­li­che Verant­wor­tung.
Ausge­nom­men hier­von sind Strah­len­schutz-Kurse (Strah­len­schutz-Verord­nung – StrlSchV). Hier sind Physi­ker und Medi­zin­phy­si­ker zuläs­sig.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de