- Zur Prüfung/ Teilprüfung ist zuzulassen, wer über eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
- oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
Siehe dazu auch § 8 der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.