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  • Wer darf sich zur Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung anmelden?

Wer darf sich zur Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung anmelden?

  • Zur Prüfung/ Teil­prü­fung ist zuzu­las­sen, wer über eine mit Erfolg vor einer Ärzte­kam­mer abge­legte Abschluss­prü­fung als Medi­zi­ni­scher Fach­an­ge­stell­ter/ Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte/ Arzt­hel­fer/ Arzt­hel­fe­rin oder einen gleich­wer­ti­gen Abschluss verfügt und die regel­mä­ßige Teil­nahme von 90 Prozent am Unter­richt des Pflicht­teils nach­weist.
  • oder über eine abge­schlos­sene Berufs­aus­bil­dung in einem ande­ren medi­zi­ni­schen Fach­be­ruf mit anschlie­ßen­der einschlä­gi­ger Berufs­er­fah­rung und ange­mes­se­ner Dauer in der Tätig­keit als Medi­zi­ni­scher Fach­an­ge­stell­ter/ Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte/ Arzt­hel­fer/ Arzt­hel­fe­rin verfügt und die regel­mä­ßige Teil­nahme von 90 Prozent am Unter­richt des Pflicht­teils nach­weist.

Siehe dazu auch § 8 der Prüfungs­ord­nung für die Durch­füh­rung der Fort­bil­dungs­prü­fung zum Fach­wirt/zur Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de