Grundsätzlich empfiehlt die Bayerische Landesärztekammer Ärztinnen und Ärzten, ihre jeweilige Berufshaftpflichtversicherung zu kontaktieren, insbesondere dann, wenn der Arzt in einer Erstaufnahmeeinrichtung die kurative Versorgung der Asylbewerber übernimmt. Eine Haftpflichtversicherung hat hierzu bereits eine Erklärung abgegeben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.