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Wer haftet bei Behandlungsfehlern in Einrichtungen für Asylbewerber?

Grund­sätz­lich empfiehlt die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer Ärztin­nen und Ärzten, ihre jewei­lige Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu kontak­tie­ren, insbe­son­dere dann, wenn der Arzt in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung die kura­tive Versor­gung der Asyl­be­wer­ber über­nimmt. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat hierzu bereits eine Erklä­rung abge­ge­ben. Nähere Infor­ma­ti­o­nen dazu finden Sie hier.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de