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Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Den Ausbil­dungs­ver­trag unter­schreibt die/der Auszu­bil­dende, die/der ausbil­dende (Ärztin/ Arzt), bei Jugend­li­chen alle gesetz­li­chen Vertre­ter. Bei Klini­ken hat der Perso­na­l­ver­ant­wort­li­che zu unter­schrei­ben. Bei mehre­ren Ausbil­dern (Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaft) müssen grds. alle Gesell­schaf­ter unter­schrei­ben.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de