Den Ausbildungsvertrag unterschreibt die/der Auszubildende, die/der ausbildende (Ärztin/ Arzt), bei Jugendlichen alle gesetzlichen Vertreter. Bei Kliniken hat der Personalverantwortliche zu unterschreiben. Bei mehreren Ausbildern (Berufsausübungsgemeinschaft) müssen grds. alle Gesellschafter unterschreiben.