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Wer wird zur Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung zugelassen?

Voraus­set­zung für die Zulas­sung zur Aufstiegs­fort­bil­dung ist:

  • die Berufs­aus­bil­dung und Prüfung als Arzt­hel­fer/Arzt­hel­fe­rin oder Medi­zi­ni­scher Fach­an­ge­stell­ter/Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte oder ein gleich­wer­ti­ger Abschluss
  • oder die Berufs­aus­bil­dung und Prüfung in einem ande­ren medi­zi­ni­schen Fach­be­ruf mit anschlie­ßen­der einschlä­gi­ger Berufs­er­fah­rung und ange­mes­se­ner Dauer in der Tätig­keit als Medi­zi­ni­scher Fach­an­ge­stell­ter/Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte/Arzt­hel­fer/Arzt­hel­fe­rin.

Siehe dazu auch § 3 der Richt­li­nie zur Durch­füh­rung der Fort­bil­dung zum Fach­wirt/zur Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de