Voraussetzung für die Zulassung zur Aufstiegsfortbildung ist:
- die Berufsausbildung und Prüfung als Arzthelfer/Arzthelferin oder Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte oder ein gleichwertiger Abschluss
- oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/Arzthelferin.
Siehe dazu auch § 3 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.