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Werden Ausfallzeiten während der Schwangerschaft auf die Ausbildungszeit angerechnet?

Ja, sowohl die Zeiten des Mutter­schut­zes als auch even­tu­elle Fehl­zei­ten aufgrund eines Beschäf­ti­gungs­ver­bots während der Schwan­ger­schaft werden auf die Ausbil­dungs­zeit ange­rech­net. Eine nach­träg­li­che Absol­vie­rung dieser Zeiten ist nicht notwen­dig. Für den Fall, dass aufgrund damit verbun­de­ner erheb­li­cher Fehl­zei­ten das Ausbil­dungs­ziel nicht erreicht werden kann, ist eine entspre­chende Nach­ho­lung der Zeiten empfeh­lens­wert. Für diesen Fall wäre im Einzel­fall eine Verlän­ge­rung der Ausbil­dungs­zeit möglich. Hier­für bedarf es der Kontakt­auf­nahme mit der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer zur Prüfung des indi­vi­du­el­len Falles.

Eine Anrech­nung der Eltern­zeit findet hinge­gen nicht statt. Die Berufs­aus­bil­dungs­zeit wird für die Dauer der Eltern­zeit unter­bro­chen und verlän­gert sich um die in Anspruch genom­mene Eltern­zeit.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de