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Werden die Fortbildungspunkte von Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern / Heilberufekammern anerkannt?

Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, die von einer ande­ren Ärzte­kam­mer oder einer ande­ren Heil­be­ru­fe­kam­mer aner­kannt wurden, sind anrech­nungs­fä­hig.

§ 11 Gegen­sei­tige Aner­ken­nung von Fort­bil­dungs­maß­nah­men und Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­ka­ten

(1) Die von ande­ren Ärzte­kam­mern aner­kann­ten Fort­bil­dungs­maß­nah­men werden für das Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat ange­rech­net.

(2) Die von ande­ren Ärzte­kam­mern ausge­stell­ten Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate werden aner­kannt.

(3) Fort­bil­dungs­maß­nah­men, die von einer ande­ren Heil­be­rufs­kam­mer aner­kannt wurden, können für das Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat der Kammer ange­rech­net werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de