• Home |
  • Werden die Fortbildungspunkte von Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern / Heilberufekammern anerkannt?

Werden die Fortbildungspunkte von Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern / Heilberufekammern anerkannt?

Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, die von einer ande­ren Ärzte­kam­mer oder einer ande­ren Heil­be­ru­fe­kam­mer aner­kannt wurden, sind anrech­nungs­fä­hig.

§ 11 Gegen­sei­tige Aner­ken­nung von Fort­bil­dungs­maß­nah­men und Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­ka­ten

(1) Die von ande­ren Ärzte­­kam­­mern aner­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men werden für das Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kat ange­rech­­net.

(2) Die von ande­ren Ärzte­­kam­­mern ausge­­stell­ten Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kate werden aner­­kannt.

(3) Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men, die von einer ande­ren Heil­­be­­rufs­­kam­­mer aner­­kannt wurden, können für das Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kat der Kammer ange­rech­­net werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de