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Wie erfolgt die Terminvergabe?

Um in Bayern Ihre Weiter­bil­dung für Gebiete, Fach­a­rzt und Schwer­punkt­kom­pe­ten­zen oder Zusatz­be­zeich­nun­gen mit einer Prüfung abschlie­ßen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Aner­ken­nung einer Quali­fi­ka­tion nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung gestellt werden.

Mit Einrei­chen des Antrags auf Zulas­sung zum Prüfungs­ge­spräch erklä­ren Sie sich bereit, zum von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer fest­ge­setz­ten, binden­den Prüfungs­ter­min zu erschei­nen. Bitte geben Sie bereits bei Antrag­stel­lung ihre Ausschluss­zei­ten (lang­fris­tig geplan­ter Urlaub, Entbin­dungs­ter­min/ Beginn des Mutter­schut­zes, Wech­sel in ein ande­res Bundes­land, KV-Sitzungs­ter­min) bekannt. Zu einem späte­ren Zeit­punkt einge­brachte termin­li­che Verpflich­tun­gen (Dienst­pläne, Kongresse ec.) können von uns nicht in jedem Fall berück­sich­tigt werden.
Für ihre persön­li­che Planung weisen wir Sie darauf hin, dass wir um eine Termi­nie­rung inner­halb von 3 Mona­ten nach Zulas­sung bemüht sind. Sie erhal­ten die Ladung zu ihrem verbind­li­chen Prüfungs­ter­min zeit­nah, mindes­tens jedoch unter Einhal­tung der 2-wöchi­gen Lade­frist. Sollte in drin­gen­den Ausnah­me­fälle ein kurz­fris­tig ange­setz­ter Prüfungs­ter­min erfor­der­lich sein, bei dem eine 2-wöchige Lade­frist nicht einge­hal­ten werden kann, benö­ti­gen wir von Ihnen eine schrift­li­che Lade­frist­ver­zichts­er­klä­rung.

Ein Rück­tritt kann nur bei Vorlie­gen beson­de­rer berück­sich­ti­gungs­wür­di­ger Umstände wie Unfall am Tag der Prüfung, nach­weis­bare schwere Erkran­kung (es ist ein ärzt­li­ches Attest erfor­der­lich, eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ist nicht ausrei­chend) oder zeit­na­her Tod eines Ange­hö­ri­gen, erfol­gen. Die Prüfungs­ab­tei­lung ist unver­züg­lich über den Rück­tritts­wunsch per E-Mail (prue­fun­gen@blaek.de) unter Vorlage der entspre­chen­den Nach­weise, zu verstän­di­gen. Sofern kein berück­sich­ti­gungs­wür­di­ger Umstand vorliegt, gilt die Prüfung bei Nicht­er­schei­nen, mit Hinweis auf §14 Abs. 5 WBO, als „nicht bestan­den“. Die frühest­mög­li­che Teil­nahme an der Prüfung ist dann erst wieder nach Ablauf der Sperr­frist von drei Mona­ten möglich.

Nach Zulas­sung Ihres Antrags zum Prüfungs­ge­spräch erhal­ten Sie die Einla­dung zu Ihrem binden­den Prüfungs­ter­min per E-Mail zuge­sandt. Bitte über­prü­fen Sie ggfs. auch even­tu­elle Spam-Ordner Ihres Post­fa­ches, falls unsere Nach­richt verse­hent­lich dort­hin gelei­tet wurde.

Bitte haben Sie Verständ­nis dafür, dass wir vorab noch keine Auskünfte über Termine geben können, da sich im Zuge der Prüfungs­pla­nung immer noch Ände­run­gen und Termin­ver­schie­bun­gen erge­ben können.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de