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Wie ist das Zeugnis zu unterzeichnen?

Weiter­bil­dungs­zeug­nisse sind immer von allen der zur Weiter­bil­dung befug­ten Ärztin­nen und Ärzte des entspre­chen­den Abschnit­tes zu unter­zeich­nen. Die Unter­zeich­nung auf der letz­ten Seite genügt, wenn das Zeug­nis als eine Einheit gefer­tigt ist.

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Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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