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Wie kann ich bei nicht bestandener Prüfung Widerspruch einlegen?

Nach Zustel­lung des Prüfungs­be­schei­des können Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch einle­gen. Der Wider­spruch muss schrift­lich, zur Nieder­schrift oder elek­tro­nisch in einer für den Schrift­for­mer­satz zuge­las­se­nen Form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, Mühl­baur­str. 16, 81677 München, einge­legt werden. Bitte beach­ten Sie, dass ein Wider­spruch per „regu­lä­rer“ E-Mail nicht zuläs­sig ist.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de