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Wie lang ist die Wartezeit bis zum Prüfungstermin?

Dies ist sehr unter­schied­lich und wird durch mehrere Fakto­ren beein­flusst. Nach­dem Sie Ihren Antrag auf Berufs­zu­las­sung/Appro­ba­tion bei der Zentra­len Aner­ken­nungs­stelle für Appro­ba­ti­ons­be­rufe gestellt haben und dieser dort geprüft und bear­bei­tet worden ist, erhält die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) Ihre Daten von der Regie­rung über­mit­telt. Sie werden darauf­hin inner­halb von ein bis zwei Werk­ta­gen von der BLÄK per E-Mail ange­schrie­ben. Darauf­hin müssen Sie einige Unter­la­gen einrei­chen und die Verwal­tungs­ge­bühr beglei­chen. Wenn diese Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, können Sie für den nächst­mög­li­chen freien Prüfungs­ter­min berück­sich­tigt werden. In den Unter­la­gen, die Sie an die BLÄK zurück­schi­cken müssen, können Sie eine Termin­prä­fe­renz für den Prüfungs­mo­nat ange­ben. Hinweis: Die Angabe dient ledig­lich einer Vormer­kung in unse­rer Prüfungs­pla­nung. Hier­aus entsteht kein Anspruch auf einen verbind­li­chen Termin inner­halb des ange­ge­be­nen Zeit­raums. Vom Erhalt dieses Anschrei­bens an bis zur Mittei­lung des Prüfungs­ter­mins ist derzeit mit ca. 8 Wochen zu rech­nen. Bitte nutzen Sie die Warte­zeit für eine inten­sive Vorbe­rei­tung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de