Das Gutachterverfahren dauert in der Regel 18 Monate. Die Länge des Verfahrens begründet sich unter anderem durch die Einholung der notwendigen Zustimmungen der Verfahrensbeteiligten, durch die Beschaffung sämtlicher Behandlungsunterlagen (bei Bedarf auch der Vor- und Nachbehandlung) sowie durch die Dauer der Erstellung eines externen Gutachtens, eventuell auch weiterer Zusatzgutachten aufgrund eingehender Einwendungen der Verfahrensbeteiligten.