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Wie lange ist eine Weiterbildungsbefugnis gültig?

Die Befug­nis erlischt mit der Been­di­gung der Tätik­geit des Weiter­bil­ders an der Weiter­bil­dungs­stätte.

Befug­nisse, die auf Grund­lage der Weiter­bil­dungs­ord­nung 2004 erteilt wurden, gelten gemäß der Über­g­angs­be­stim­mun­gen (§ 20 WBO 2021) weiter und müssen nicht neu bean­tragt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de