Für die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung müssen Sie zuerst Ihre Berufszulassung oder Approbation als Arzt/Ärztin beantragen. In Bayern ist für die Erteilung der Berufszulassung und der Approbation die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe der Regierung von Oberbayern zuständig. Diese prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Sie die Fachsprachenprüfung ablegen müssen. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung ausschließlich über die Regierung erfolgt. Eine persönliche Anmeldung bei der Bayerischen Landesärztekammer ist nicht möglich. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Regierung.