Jedem Prüfungsausschuss gehören drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüferinnen/Fachprüfer). Um eine eventuelle Befangenheit eines Prüfers auszuschließen, werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung der jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller involviert waren oder sind.