- Jedem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüfer). Das als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kammer zuständige Staatsministerium kann ein weiteres Mitglied bestimmen. Die Prüfung kann auch bei Abwesenheit des vom Staatsministerium bestimmten Mitglieds durchgeführt werden.
- Die Bayerische Landesärztekammer versucht stets, für eine neutrale Prüfungsatmosphäre zu sorgen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden deshalb in der Regel so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung von Antragstellerinnen und Antragstellern involviert waren. Hierfür benötigt die Prüfungsabteilung eine möglichst lückenlose Aufstellung Ihres beruflichen, ärztlichen Werdegangs mit sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten.