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  • Wie sind Nebenbestimmungen zu Weiterbildungsbefugnissen in der Allgemeinmedizin zu verstehen? (z. B. „Die geforderten Weiterbildungsinhalte bezüglich Doppler-Sonographie/ psychosomatischer Grundversorgung/ Diabetikerschulung etc. müssen vom in Weiterbildung befindlichen Arzt bereits erworben worden sein oder bei einem anderen nach der aktuellen Weiterbildungsordnung befugten Weiterbilder erworben werden.“)

Wie sind Nebenbestimmungen zu Weiterbildungsbefugnissen in der Allgemeinmedizin zu verstehen? (z. B. „Die geforderten Weiterbildungsinhalte bezüglich Doppler-Sonographie/ psychosomatischer Grundversorgung/ Diabetikerschulung etc. müssen vom in Weiterbildung befindlichen Arzt bereits erworben worden sein oder bei einem anderen nach der aktuellen Weiterbildungsordnung befugten Weiterbilder erworben werden.“)

Gefor­derte Weiter­bil­dungs­in­halte, die vom eige­nen Weiter­bil­der nicht vermit­telt werden können, müssen die Weiter­bil­dungs­as­sis­ten­ten entwe­der bereits in ausrei­chen­der Anzahl erwor­ben haben oder in ihrer verblei­ben­den Weiter­bil­dungs­zeit bei einem ande­ren hier­für befug­ten Weiter­bil­der noch erwer­ben. Hier­bei handelt es sich ausschließ­lich um Weiter­bil­dungs­in­halte, nicht um zusätz­li­che Weiter­bil­dungs­zei­ten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de