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Wie und wo ist der Antrag zu stellen, wenn eine andere Berufsschule von der/dem Auszubildenden besucht werden möchte (sog. Gastschulantrag)?

Dies ist in Abspra­che mit der Berufs­schule zu klären, die eigent­lich die für die berufs­schu­li­sche Ausbil­dung zustän­dige Berufs­schule ist. Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer hat hier­auf keinen Einfluss.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de