Die Anzahl der maximalen Kandidaten richtet sich nach der Größe des jeweiligen Stimmkreises und der damit verbundenen Anzahl an Delegierten. Der Wahlvorschlag darf doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Delegierte in dem Stimmkreis zu wählen sind. Bei Stimmkreisen mit mehr als 10 Delegierten darf der Wahlvorschlag höchstens 20 Namen mehr enthalten als Delegierte zu wählen sind. Wie viele Delegierte in Ihrem Stimmkreis zu wählen sind, entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.