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Wie viele Kandidaten dürfen pro Wahlvorschlag kandidieren?

Die Anzahl der maxi­ma­len Kandi­da­ten rich­tet sich nach der Größe des jewei­li­gen Stimm­krei­ses und der damit verbun­de­nen Anzahl an Dele­gier­ten. Der Wahl­vor­schlag darf doppelt so viele Kandi­da­ten enthal­ten, wie Dele­gierte in dem Stimm­kreis zu wählen sind. Bei Stimm­krei­sen mit mehr als 10 Dele­gier­ten darf der Wahl­vor­schlag höchs­tens 20 Namen mehr enthal­ten als Dele­gierte zu wählen sind. Wie viele Dele­gierte in Ihrem Stimm­kreis zu wählen sind, entneh­men Sie bitte der Wahl­be­kannt­ma­chung.

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