Die Wahlvorschläge müssen bei Stimmkreisen mit mehr als 1.000 Mitgliedern von mindestens 20 Wahlberechtigten des Stimmkreises unterschrieben sein. Bei Stimmkreisen mit bis zu 1.000 Mitgliedern genügen 10 Unterschriften aus dem Kreise der Wahlberechtigten. Es darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterzeichnet werden.