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Wie viele Weiterbildungsbefugnisse kann ich beantragen?

Eine Befug­nis kann in der Regel nur für den Erwerb von einer Fach­a­rzt­be­zeich­nung und/oder einer zuge­hö­ri­gen Schwer­punkt­be­zeich­nung und/oder einer Zusatz­be­zeich­nung erteilt werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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