Die mündlich praktische Prüfung setzt sich zusammen aus:
- einer Hausarbeit und
- einem Fachgespräch
Das Fachgespräch wird gegenüber der Hausarbeit doppelt gewichtet.
Siehe dazu auch § 22 (6) der Prüfungsordnung zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.