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Wie werden die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfung im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gewertet?

Die münd­lich prak­ti­sche Prüfung setzt sich zusam­men aus:

  • einer Haus­a­r­beit und
  • einem Fach­ge­spräch

Das Fach­ge­spräch wird gegen­über der Haus­a­r­beit doppelt gewich­tet.

Siehe dazu auch § 22 (6) der Prüfungs­ord­nung zur Durch­füh­rung der Fort­bil­dung zum Fach­wirt/zur Fach­wir­tin für ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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