Der Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen schriftlichen Modulprüfungen (Module 1–8) ergibt das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils.
Siehe dazu auch § 22 (5) der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.