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Wie werden unbegleitete Minderjährige behandelt?

Auch unbe­glei­tete Minder­jäh­rige werden in Form des medi­zi­ni­schen Kurz­scree­nings und der Erst­un­ter­su­chung nach § 62 Asyl­ver­fah­rens­ge­setz unter­sucht. Sie werden durch das örtlich zustän­dige Jugend­amt in Obhut genom­men.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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Telefon: 089 4147 268
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