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Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?

Eine Unter­bre­chung der Weiter­bil­dung, beispiels­weise wegen Schwan­ger­schaft, Eltern­zeit, Krank­heit, frei­wil­li­gem Wehr­dienst, Bundes­frei­wil­li­gen­dienst oder wegen der Arbeit an wissen­schaft­li­chen Aufträ­gen – sofern eine Weiter­bil­dung nicht erfolgt- kann grund­sätz­lich nicht auf die Weiter­bil­dungs­zeit ange­rech­net werden. Tarif­li­cher und gesetz­li­cher sowie sons­ti­ger arbeits­recht­li­cher Erho­lungs­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­der­jahr ist keine Unter­bre­chung. Anga­ben über Unter­bre­chun­gen der Weiter­bil­dung müssen im Weiter­bil­dungs­zeug­nis enthal­ten sein.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de