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Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen

Nach Erfül­lung der im Prüfungs­be­scheid mitge­teil­ten Auflage können Sie in der Abtei­lung Aner­ken­nun­gen erneut einen Antrag auf Zulas­sung zum Prüfungs­ge­spräch stel­len. Eine Prüfung kann unbe­grenzt wieder­holt werden. Die Prüfung kann – sofern keine weiter­ge­hende Auflage fest­ge­legt wurde – frühes­tens drei Monate nach nicht bestan­de­ner Prüfung wieder­holt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de