Nach Erfüllung der im Prüfungsbescheid mitgeteilten Auflage können Sie in der Abteilung Anerkennungen erneut einen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsgespräch stellen. Eine Prüfung kann unbegrenzt wiederholt werden. Die Prüfung kann – sofern keine weitergehende Auflage festgelegt wurde – frühestens drei Monate nach nicht bestandener Prüfung wiederholt werden.