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Wird bei einer Schwangerschaft der Auszubildenden das Berufsausbildungsverhältnis automatisch verlängert?

Nein, eine auto­ma­ti­sche Verlän­ge­rung des Ausbil­dungs­ver­hält­nis­ses tritt während der Mutter­schutz­zeit oder eines Beschäf­ti­gungs­ver­bots nicht ein. Da es sich bei Ausbil­dungs­ver­hält­nis­sen um befris­tete Verträge handelt, endet die Ausbil­dung entwe­der mit Beste­hen der Abschluss­prü­fung oder mit Ablauf des vertrag­lich verein­bar­ten Zeit­punkts. Dies gilt auch dann, wenn die Befris­tung während der Mutter­schutz­zeit endet.

Zur Verlän­ge­rung der Ausbil­dungs­zeit muss vor Ablauf der Befris­tung ein entspre­chen­der Antrag bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer gestellt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de