Nein, eine automatische Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses tritt während der Mutterschutzzeit oder eines Beschäftigungsverbots nicht ein. Da es sich bei Ausbildungsverhältnissen um befristete Verträge handelt, endet die Ausbildung entweder mit Bestehen der Abschlussprüfung oder mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitpunkts. Dies gilt auch dann, wenn die Befristung während der Mutterschutzzeit endet.
Zur Verlängerung der Ausbildungszeit muss vor Ablauf der Befristung ein entsprechender Antrag bei der Bayerischen Landesärztekammer gestellt werden.